Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mietzweck, Mietobjekt, Übergabe

    1. Das Mietobjekt wird ausschließlich zum Zwecke der Nutzung als Garage bzw. Lagerraum vermietet. Durch den Abschluss des Mietvertrages wird ein Lagervertrag im Sinne des § 467 HGB oder ein Verwahrungsvertrag im Sinne des § 688 BGB nicht begründet.
    2. Der Mieter erkennt an, dass er das Mietobjekt in gegenwärtigen Zustand bei Übergabe übernimmt. Etwaige festgestellte Mängel oder Schäden hat der Mieter dem Vermieter spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Überlassung in Textform mitteilen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als frei von Mängeln und/oder Schäden.
    3. Der Mieter hat erst dann Anspruch Übergabe des Mietobjektes, wenn die Kaution sowie die erste Monatsgesamtmiete vollständig gezahlt sind.
    4. Räumt der bisherige Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig, haftet der Vermieter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Ausgeschlossene Rechte des Mieters

    1. Das Recht des Mieters aus § 536 BGB, wegen eines Mangels des Mietobjekts die Miete zu mindern oder nach § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, ist ausgeschlossen, es sei denn, das Minderungsrecht oder die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    2. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Belieferung mit Elektrizität oder die Abwasserentsorgung.
    3. Falls das Mietobjekt beheizt wird, wird keine Zusicherung einer bestimmten Temperatur oder Beheizungsdauer übernommen. Der Mieter hat insoweit keine Ersatzansprüche. Der Mieter muss sich selbst um etwaig erforderlichen Frostschutz kümmern.
    4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften Vermieter und Erfüllungsgehilfe jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit.
  3. Haftung des Vermieters, Renovierung, Aufrechnung

    1. Der Vermieter haftet für nicht für Personen-, Sach-, Tier-, Vermögens- oder sonstige Schäden des Mieters, eventueller Untermieter, seiner Angehörigen, seiner Besucher, seiner Beauftragten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
      1. Das gilt namentlich für Schäden durch Feuer, Sturm, Überschwemmung; Schäden durch das Gebäude, das Grundstück oder infolge des Verhaltens Dritter. Es ist Sache des Mieters, sich gegen die genannten Schäden ausreichend zu versichern.
      2. Der Vermieter haftet insbesondere nicht bei Beschädigung und Abhandenkommen (Einbruch, Diebstahl, Raub) von Gegenständen, die der Mieter in das Mietobjekt einbringt.
      3. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Verlust oder Beschädigung untergestellter Fahrzeuge, deren Zubehör sowie von Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden.
    2. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften Vermieter und Erfüllungsgehilfe jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit.
    3. Jedwede Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter oder gegen dessen Erfüllungsgehilfen, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    4. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    5. Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Artikel 12 gelten nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften.
    6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, eine solche Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  4. Sicherheit

    1. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, in und vor dem Mietobjekt, sowie auf dem gesamten Grundstück
      • Kraftstoffe jedweder Art zu lagern (ausgenommen der Fahrzeugreservekanister) oder als Reinigungsmittel zu verwenden. Dies gilt ebenso für Öl, Schmierfett, Bremsflüssigkeit und sonstige brennbare oder gefährliche Stoffe wie Kühlwasserzusätze;
      • zu rauchen oder offenes Licht (Kerzen, Campinggaslicht u.ä.), Feuer und dergleichen anzuzünden;
      • in Elektroinstallationen einzugreifen.

      Ferner ist die Lagerung insbesondere folgender Gegenstände und Stoffe untersagt:

      • umweltgefährdende, entzündbare oder leichtentzündbare, toxische oder wassergefährdende Stoffe, mit Ausnahme der Lagerung / Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken;
      • Druckgasflaschen;
      • Pyrotechnik;
      • Nahrungsmittel oder verderbliche Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen;
      • Tiere jeglicher Art;
      • Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche Gegenstände sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition, Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten;
      • Alles was Rauch oder Geruch absondert;
      • jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
    2. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerleitern und Fluchttreppen dürfen nur im Notfall benutzt werden, sie müssen ebenso wie Feuerwehrzufahrten ständig frei bleiben und dienen nicht dem Lagern von Gegenständen oder dem Abstellen von Fahrzeugen. Unerlaubt abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden nach erfolgloser Abmahnung kostenpflichtig beseitigt bzw. abgeschleppt, bei Gefahr sofort und ohne Abmahnung.
    3. Der Mieter hat alle einschlägigen Gesetze über Feuerschutz, Immissions-, Umwelt- und Gewässerschutzbestimmungen, Lärmschutz, amtliche Verfügungen, Vorschriften, Satzungen, Sicherheits- sowie Unfallverhütungsvorschriften, Verbote usw. zu beachten.
    4. Soweit keine gesetzlichen Regelungen bestehen, hat der Mieter im Zweifel die allgemein anerkannten Regeln der Technik, nämlich alle einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien usw. zu beachten.
    5. Auf dem gesamten Grundstück gilt die Straßenverkehrsordnung. Es darf nicht schneller als Schritt-Tempo gefahren werden.
    6. Abfälle, die eine Gefahr verursachen können, dürfen nicht auf dem Grundstück entsorgt werden.
    7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vorstehende Vereinbarung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen und vom Mieter Schadensersatz für eintretenden Mietausfall und sonstige Schäden zu verlangen.
  5. Nutzungsverbote, Pflichten des Mieters (siehe auch Anlage 1 – Parkregeln)

    • Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt, ist untersagt.

      Das Mietobjekt darf der weder zu Wohnzwecken, noch als Kinderspielplatz, Vergnügungs- oder Gesellschaftsraum, als Kfz- oder sonstige Werkstatt oder damit zusammenhängender oder sonstiger produzierender oder handwerklicher Tätigkeiten genutzt werden.

      Das Waschen von Fahrzeugen ist in dem Mietobjekt und auf dem gesamten Grundstück verboten.

      Größere Wartungs- und Reparaturarbeiten sind auf dem gesamten Grundstück verboten. Dies gilt namentlich für Arbeiten am Motor, Achsen, Getriebe, Ölwechsel, Ablassen von Kühlwasser, Nachfüllen von Akkusäure, Aufladen von Batterien.

      In dem Mietobjekt sowie auf dem ganzen Grundstück ist es verboten, Heizgeräte jeder Art, Schweißapparate, elektrischem organische Schleifmaschine usw. zu benutzen.

      Bei jeder Arbeit sind alle Umweltschutz- und Sicherheitsvorschrift stets einzuhalten.

      Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf anderen als den vermieteten Flächen ist auf dem gesamten Grundstück verboten.

      Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des Mietobjektes und des Grundstücks sowie zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie Hausordnungen.

      Der Mieter ist verpflichtet, für die Entsorgung seines eigenen Abfalls zu sorgen.

      Der Mieter verpflichtet sich keine Tätigkeit auszuüben, die etwaige Versicherungsbestimmungen verletzt bzw. die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung bedarf sowie das Mietobjekt so zu nutzen, dass hieraus Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie Umweltschäden entstehen.

      Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vorstehende Vereinbarung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen und vom Mieter Schadensersatz für eintretenden Mietausfall und sonstige Schäden zu verlangen.

  6. Untervermietung, Gebrauchsüberlassung

    • Die Untervermietung oder sonstige ganz oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist nicht zulässig.

  7. Bauliche Veränderungen

    • Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters ist die Vornahme baulicher Veränderungen, insbesondere von Um- und Einbauten, Verlegung von vorhandenen oder neuen Leitungen, Installationen und dergleichen oder Änderungen an den elektrischen Anlagen am dem Mietobjekt untersagt.

  8. Zutritt zum Grundstück und zum Mietobjekt, Öffnen des Mietobjektes durch den Vermieter

    • Vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung im Mietvertrag oder der Hausordnung erhält der Mieter zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Grundstück und zum Mietobjekt.

      Die Haftung des Vermieters für den Fall, dass der Zugang nicht möglich ist, ist auf die direkten und vorhersehbaren Schäden aus dem Vertrag beschränkt. Abgesehen von dieser Annahme, verzichtet der Mieter auf alle daraus resultierenden Rechte und Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Mietminderung.

      Bei Gefahr im Verzug gestattet der Mieter dem Vermieter, oder einer von ihm beauftragten Person, das Mietobjekt zu öffnen und zu betreten, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

      Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter oder einer von ihm beauftragen Person mit einer Ankündigungsfrist von sieben (7) Tagen in den folgenden Fällen Zugang zu Mietobjekt gewähren: Durchführung von Wartungsarbeiten, um Einrichtungen hinzuzufügen oder zu ändern, um sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder aus anderen vergleichbaren legitimen Gründen. Wenn es dem Vermieter in den vorgenannten Fällen nicht gelingt, den Mieter zu kontaktieren oder dessen Zustimmung zu erhalten, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen bzw. öffnen zu lassen. In diesem Fall wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

  9. Instandhaltung, Verkehrssicherungspflicht

    1. Dem Mieter obliegt die allgemeine Verpflichtung zur Instandhaltung und Reinigung des Mietobjektes sowie des angrenzenden Außenbereichs, einschließlich des Weges vor dem genannten Mietobjekt. Soweit erforderlich ist der Mieter für die Entfernung von Eis und Schnee, sowie für das Abstreuen mit abstumpfenden Mitteln des angrenzenden Außenbereiches verantwortlich.
    2. Der Mieter stellt den Vermieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
    3. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jeden festgestellten oder drohenden Schaden am Mietobjekt zu informieren.
    4. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt bei seiner Abwesenheit abzuschließen.
  10. Haftung des Mieters

    • Der Mieter haftet für alle Schäden – und soweit gesetzlich zulässig auch ohne Verschulden – die er an dem Mietobjekt oder am Grundstück verursacht.  Der Mieter ist für sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung das Grundstück oder das Mietobjekt betreten oder befahren verantwortlich. Der Mieter verzichtet hinsichtlich Verrichtungsgehilfen auf den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB.

  11. Versicherungspflicht

    1. Der Vermieter weist darauf hin, dass ein angemessener Versicherungsschutz und die Art sowie das Risiko der Einlagerung in der alleinigen Verantwortung des Mieters liegen.
    2. Der Mieter erklärt, dass er für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung unterhält. Der Mieter ist auf Aufforderung des Vermieters verpflichtet, einen Versicherungsnachweis bzw. eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass Versicherungsschutz besteht.
  12. Alternatives Mietobjekt

    • Der Vermieter hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, vom Mieter mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen die Räumung des Mietobjektes und die Unterbringung der gelagerten Gegenstände in ein vom Vermieter zu bestimmendes alternatives, gleichwertiges Mietobjekt zu gleichen Konditionen verlangen. Falls der Mieter auf dieses Verlangen nicht reagiert und diesem auch nicht widerspricht, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen bzw. öffnen zu lassen und die darin befindlichen Gegenstände auf Kosten des Mieters in ein alternatives Mietobjekt zu verbringen.

  13. Anpassung Stromkostenpauschale

    • Vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung ist in der Stromkostenpauschale ein veranschlagter Verbrauch in Höhe von maximal 25 kWh pro Mietobjekt pro Monat enthalten. Bei Überschreitung des vorbenannten Verbrauchs ist der Vermieter berechtigt, die Pauschale angemessen anzupassen.

  14. Vermieterpfandrecht

    1. Die eingelagerten Gegenstände unterliegen dem Vermieterpfandrecht und dienen (i) der Besicherung der Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter, (ii) der sich sonst aus dem Mietverhältnis ergebenden Ansprüche, (iii) der im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung entstehenden Kosten und Gebühren sowie (iv) insbesondere der Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter. Die Aufrechnung mit Forderungen des Mieters wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Die Verwertung des Pfandes richtet sich gemäß § 1245 BGB in Abweichung von den gesetzlichen Regelbestimmungen nach den folgenden Regelungen: Befindet sich der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als 1 Monat im Verzug und ist das Mietverhältnis gekündigt, hat der Vermieter das Recht, den Mieter unter Androhung des Verkaufs bzw. der Verwertung/Entsorgung der eingelagerten Gegenstände zur Zahlung der offenen Forderungen binnen 10 Tagen schriftlich aufzufordern.
  15. Verspätete Rückgabe

    • Scheitert bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Rückgabe des Mietobjektes aufgrund eines Verschuldens des Mieters, insbesondere aufgrund der Rückgabe in nicht vertragsgemäßem Zustand, so hat der Mieter dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Parteien sind einig, dass der Mieter jedenfalls eine Nutzungsentschädigung in Höhe von Fünfzig Euro (50 €) ohne Steuern pro Tag der Verspätung schuldet. Weitergehende Ansprüche und Rechte des Vermieters bleiben unberührt.

  16. Datenschutz

    1. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter benötigt, um sicherzustellen, dass dieser seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und dessen Abwicklung erfüllen kann. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO im Rahmen der Mietvertragsverwaltung nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung u.a. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Mietvertrages erhobenen Daten des Mieters erfolgt in Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen.
    2. Der Mieter erkennt an, dass er darüber informiert wurde, dass der Vermieter zur Gewährleistung der Sicherheit ein Videoüberwachungssystem auf dem Gelände eingerichtet hat und dass dieses System die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert.
    3. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Mieter einholen.
    4. Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten Gegenstand einer Verarbeitung wie oben beschrieben sind, hat in Bezug auf diese Daten gem. Art. 15 DSGVO das Recht Auskunft zu verlangen, gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung oder gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Der Mieter hat außerdem das Recht auf Datenübertragung gemäß Art. 20 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit sowie ein Recht auf Einschränkung und ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten.
  17. Rechtswahl, Gerichtsstand

    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      Ausschließlicher Gerichtsstand ist 94161 Ruderting.

  18. Sonstiges, Schlussbestimmungen

    • Die Parteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Mietvertrag genannten Erreichbarkeiten unverzüglich dem jeweils anderen Teil in Textform mitzuteilen.

      Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.

      Widerrufsbelehrung

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      der Dein Lager GbR, vertreten durch die Geschäftsführer Dieter Bleicher, Mauro Otto, Martin Graml

      Anschrift: Gewebering 1, 94161 Ruderting

      Telefonnummer: 08509 43098 98

      E-Mail Adresse: info@deinlager.com

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      Muster-Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

      An

      Dein Lager GbR

      Gewebering 1, 94161 Ruderting

      info@deinlager.com

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Mietvertrag vom

      Datum: _______________________________________________________________________

      Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________________________

      Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

      Unterschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________________

      Datum: ________________________________________________________________________

Parkregeln

Auto waschen ist untersagt

Müll abladen ist untersagt

Zuparken von Einfahrten und Toren ist untersagt

Es ist untersagt, sich in der Garage einzusperren

Ladezone nur zum Be- und Entladen

Lärm im Rahmen des Mietvertrages

Rauchen und offenes Feuer ist untersagt

Lagerung von brennbaren Stoffen ist verboten

Elektrische Geräte müssen bei Abwesenheit ausgeschaltet werden

15km/h

Max. Geschwindigkeit im Park ist 15 km/h

7,5t

Maximales Gewicht 7,5t

Tiere im Park beaufsichtigen und an die Leine nehmen

Dein Lager GbR

Gewebering 1, 94161 Ruderting

info@deinlager.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Mietvertrag vom

Datum: _______________________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________________

Datum: ________________________________________________________________________